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postheadericon Zwangsverrentung

Neuerdings droht vielen älteren Arbeitslosen die Zwangsverrentung. Bisher war es so, dass Menschen zwischen dem 58ten und dem 65ten Lebensjahr, die keinen Job hatten, Arbeitslosengeld oder AlgII beziehen konnten, ohne bei der Arbeitsagentur vorstellig werden zu müssen. Sie wurden auch nicht mehr in Umschulungsmaßnahmen geschickt oder für Ein-Euro-Jobs herangezogen. Wenn sie das gesetzliche Rentenalter erreicht hatten, konnten sie dann ohne Abschläge ihre Rente beziehen.

Der Hintergrund dieser Regelung war es, dass diese Gruppe von Arbeitslosen sowieso kaum noch vermittelbar war, aber deshalb nicht mit einer verminderten Rente bestraft werden sollte.

Diese Regelung ist aber zum Ende des Jahres 2007 ausgelaufen. Jetzt ist es möglich, diese älteren Arbeitslosen zwangsweise in den Ruhestand zu schicken. Bei manchen Arbeitsagenturen wurde bereits begonnen, diese Zwangsverrentung in die Tat umzusetzen. Das bedeutet für die Betroffenen aber, dass sie mit deutlichen Abschlägen bei ihrer Rentensumme auskommen müssen. Die Minderung der Rentenhöhe kann bis zu 18 Prozent betragen. Damit müssen diese Menschen mit einem monatlichen Einkommen auskommen, das vielfach nicht zum Lebensunterhalt reicht.
Jedenfalls sind die Arbeitsagenturen zunächst einmal an die Anwendung des geltenden Rechts, also an die Zwangsverrentung gebunden.